Willkommen bei den Häufigen Fragen 

Herzlich willkommen im Bereich der häufig gestellten Fragen. Hier finden Sie Antworten auf einige der Fragen, die mich oft erreichen. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist Verhaltenstherapie?

Die (Kognitive) Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren. Sie geht davon aus, dass problematisches Verhalten erlernt wurde und somit auch wieder verlernt werden kann. Im Gegensatz zu anderen Therapieverfahren steht das gegenwärtige Erleben und Verhalten mit dem Ziel der Verhaltensänderung stärker im Fokus. Es werden gemeinsam hilfreiche Strategien erarbeitet, welche der Klient zunächst in Begleitung des Therapeuten und später selbständig einübt. Die Verhaltenstherapie ist somit "Hilfe zur Selbsthilfe". In den letzten Jahrzenten rückte das emotionale Erleben stärker ins Zentrum der Verhaltenstherapie ("3.Welle"). Emotional aktivierende Verfahren, achtsamkeits- und akzeptanzbasierte Ansätze und die entsprechenden Therapieformen wie z.B. Schematherapie und Dialektisch-behaviorale Therapie sind daher heute fester Bestandteil der Verhaltenstherapie. 

Was ist der bevorzugte Kontaktweg für Terminanfragen?

Mein bevorzugter Kontaktweg für Terminanfragen ist über das Kontaktformular oder telefonisch. Hinterlassen Sie mir Ihre Nachricht auf der Mailbox. Ich bemühe mich, Sie zeitnah zurückzurufen. 

 

Welche Qualifikationen haben sie?

Ich verfüge über ein Diplom in Psychologie sowie einen Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Zusatzqualifikationen besitze ich für Gruppenpsychotherapie und Autogenes Training. Darüber hinaus bilde ich mich kontinuierlich weiter, derzeit in der Schematherapie.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt. Im Einzelfall z.b. bei akuten Krisen können aber auch 25 minütige Sitzungen zweimal wöchentlich abgehalten werden.

Bei bestimmten therapeutischen Interventionen wie der Exposition sind auch Doppel- oder ggf. mehrstündige Sizungen möglich. 

Wie hoch sind die Behandlungskosten?

Behandlungskosten

Die Behandlungskosten varrieren im Laufe der Therapie.

Zur diagnostischen Einordnung und Behandlungsplanung können anfangs bis zu drei Psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten abgehalten werden, welche nach Ziffer 812a (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit jeweils 134,06 € abgerechnet werden. 

Anschließend wird in jeder Sitzung zusätzlich der aktuelle psychische Befund erhoben und mit der Ziffer 801a (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 33,52 € abgerechnet. 

Damit ergibt sich beispielsweise für eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie ein Gesamtbetrag von 167,58 € (134,06 € + 33,52 €). 

Zu Beginn, während des Verlaufs und am Ende der Therapie wird die Testdiagnostik nach 855a (1,8facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 75,75 € je Testbatterie (3 Tests) abgerechnet.

Einmalig wird während der Behandlung die Biografische Anamnese nach 860a (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit  123,34 € abgerechnet. 

Die Höhe meines Honarars entspricht den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von
Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP (Stand 1. Juli 2024).

Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier. 

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gilt: Die Kosten werden in der Regel (abhängig von ihrem Tarif) übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren! 

Erkundigen Sie sich dennoch vorab bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten bei Aufnahme einer Psychotherapie in einer Privatpraxis! 

Sie sind gesetzlich versichert?  

Dann können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung stellen. Erkundigen Sie sich zu den Modalitäten bitte vorab bei Ihrer Versicherung!

1. Terminservicestelle kontaktieren 

Kontaktieren Sie zunächst die Termineservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nr. 116117 oder online unter eterminservice.de und vereinbaren Sie einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. 

2. Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen 

Falls Ihr:e Therapeut:in Ihnen am Ende der Sprechstunde zeitnah einen freien Therapieplatz anbieten kann, sollten Sie die Möglichkeit wahrnehmen. An dieser Stelle benötigen sie keinen Antrag auf Kostenerstattung mehr. 

Falls man Ihnen keinen Therapieplatz innerhalb der nächsten 3 Monate anbieten kann, lassen Sie sich das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde – PTV 11“ aushändigen. Für den Antrag auf Kostenerstattung muss auf diesem Formular vermerkt sein, dass

a) Sie eine ambulante Verhaltenstherapie benötigen

b) die Therapie nicht in dieser Praxis durchgeführt werden kann und

c) dass ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich“ ist. 

 

3. Therpeut:innen Liste

Für den Antrag auf Kostenerstattung ist es notwendig, dass Sie von mehreren Therapeut:innen mit Kassensitz die Rückmeldung erhalten, dass diese keinen freien Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate anbieten können oder diese telefonisch während der angegebenen Sprechzeiten nicht erreichbar waren. Fragen Sie hierbei explizit nach einem freien Therapieplatz! Eine Sprechstunde (Erstgespräch) ist kein freier Therapieplatz.

Online können Sie unter 116117.de nach Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeut:innen mit Kassensitz in Wohnortnähe suchen. Sie können die Suche weiter verfeinern, indem sie auf "weitere Suchkriterien" gehen und z.B. "Verhaltenstherapie" in die Suchmaske eingeben.

Notieren sie sich tabellarisch Name, Adresse, Kontaktdatum und Wartezeit bzw. kein Platz vorhanden oder nicht erreicht während der Sprechstunde. 

Sollten Sie eine:n Therapeut:in mit Kassensitz finden, der Ihnen eine zeitnahe Behandlung anbieten kann, nehmen sie das Angebot an. 

Bieten Sie auch Online-Therapie an?

Ja, ich biete bei Bedarf auch sichere und diskrete Online-Therapie und ggf. Hausbesuche an.